Stellen Sie sicher, dass Ihr biogasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) für die Zukunft gerüstet ist löschen. Sie erhalten einen Flexibilitätsbonus sowohl für die Umstellung bestehender Anlagen auf die Direktvermarktung als auch die Erweiterung der Biogasanlage um ein oder mehrere zusätzliche Blockheizkraftwerke und Peripheriegeräte. So lohnen sich Biogasanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) auch noch in der Zeit nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Durch den Ausbau Ihrer Biogasanlage haben Sie eine bessere Ausgangsposition für die Zeit nach dem EEG. Ihre Anlage ist fit für die Zukunft. Ein weiterer Anreiz: Der jährliche Bonus von 130 €, der pro zusätzlich installierter kW elektrischer Leistung gezahlt wird. Profitieren Sie von den Vorteilen – erweitern Sie jetzt Ihre Biogasanlage!
Was bedeuten flexible Arbeitsweise und Flexibilitätsprämie?
Neben der festen Einspeisevergütung ermöglicht die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auch eine Direktvermarktung des erzeugten Stroms. Strom kann dann flexibel eingespeist werden, wenn der Preis dafür am höchsten ist. Das gilt auch für den umgekehrten Fall: Haben Wind- oder Solaranlagen viel Strom produziert, kann die Stromeinspeisung gestoppt und Biogas zwischengespeichert werden – bis der Strompreis wieder steigt. So wird Strom nur dann eingespeist, wenn er benötigt wird. Damit trägt das BHKW zur Netzstabilisierung bei.
Die dafür notwendigen Investitionen (BHKW-Anlagenerweiterung, Gasspeicher, Trafo) werden durch eine staatliche Förderung, die sogenannte Flexibilitätsprämie, bezuschusst.